Ganztagsbetreuung an Grundschulen
Die Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem 01.08. 2026 beschlossen, der zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe gelten und in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden soll. Somit wird dann ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Der Rheingau-Taunus-Kreis muss schon jetzt die Weichen dafür stellen, um die Rahmenbedingungen dafür erfüllen zu können. Das fordert der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion.