ÄNDERUNGSANTRAG Bürgerbeteiligung
Der Kreisausschuss wird beauftragt, das Konzept unter Einbeziehung folgender Forderungen neu zu überarbeiten:
- Die Entscheidung über die Durchführung einer Bürgerbeteiligung und die jeweilige Verfahrensvariante obliegt immer dem Kreistag, unabhängig davon, in welche Zuständigkeit sie fällt.
- Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung wird vom Lenkungskreis Bürgerbeteiligung als trialogisch besetztem Gremium beim gesamten Prozess der Initiierung und Umsetzung begleitet.