ÄNDERUNGSANTRAG Bürgerbeteiligung

Der Kreisausschuss wird beauftragt, das Konzept unter Einbeziehung folgender Forderungen neu zu überarbeiten:

  1. Die Entscheidung über die Durchführung einer Bürgerbeteiligung und die jeweilige Verfahrensvariante obliegt immer dem Kreistag, unabhängig davon, in welche Zuständigkeit sie fällt.
  2. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung wird vom Lenkungskreis Bürgerbeteiligung als trialogisch besetztem Gremium beim gesamten Prozess der Initiierung und Umsetzung begleitet.