ANFRAGE Versorgungsauftrag des Rheingau-Taunus-Kreises bzgl. der Notfallversorgung
- Ist durch den Wegfall der Helios-Kliniken der gesetzliche Versorgungsauftrag des Rheingau-Taunus Kreises durch die umliegenden Kliniken noch zu gewährleisten? Wenn nein, wo sind die wesentlichen Abweichungen vom Versorgungsauftrag?
- Zu welchen Bedingungen wurde das Gebäude und Grundstück seiner Zeit an Helios übertragen?
- Besteht ggf. durch die Nichterfüllung des Versorgungsauftrages ein Anspruch des RTK auf Rückabwicklung der Übertragung? Wenn ja, in welcher Weise?
- Gibt es im Vertrag eine Regelung für die Beendigung des übertragenen Versorgungsauftrags? Wenn ja, wie sieht diese Regelung aus?