ANFRAGE Versorgungsauftrag des Rheingau-Taunus-Kreises bzgl. der Notfallversorgung

  1. Ist durch den Wegfall der Helios-Kliniken der gesetzliche Versorgungsauftrag des Rheingau-Taunus Kreises durch die umliegenden Kliniken noch zu gewährleisten? Wenn nein, wo sind die wesentlichen Abweichungen vom Versorgungsauftrag?
  2. Zu welchen Bedingungen wurde das Gebäude und Grundstück seiner Zeit an Helios übertragen?
  3. Besteht ggf. durch die Nichterfüllung des Versorgungsauftrages ein Anspruch des RTK auf Rückabwicklung der Übertragung? Wenn ja, in welcher Weise?
  4. Gibt es im Vertrag eine Regelung für die Beendigung des übertragenen Versorgungsauftrags? Wenn ja, wie sieht diese Regelung aus?