ANTRAG Notfallversorgung im Rheingau-Taunus-Kreis

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Der Landrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Land die Notfallversorgung im Rheingau-Taunus-Kreis zu gewährleisten und ein entsprechendes Konzept zu erstellen.
  2. Jeder Fraktion soll ein Exemplar der jeweiligen vertraglichen Übereinkünfte mit den Trägern der Einrichtungen in Bad Schwalbach und Rüdesheim erhalten.

Begründung
Angesichts der wohl bevorstehenden Schließung des Bad Schwalbacher Krankenhauses und dem sich ebenso abzeichnenden Ende für die Rüdesheimer Einrichtung muss klar gestellt werden, auf welche Weise diese Ausfälle kompensiert und die  Notfallversorgung der Bürger im Kreis sicher gestellt werden kann.