ANTRAG Rechtssicherheit bei Ultranet

  1. Der Kreistag fordert vom Deutschen Bundestag eine Änderung des Bundesnetzplanes, so dass rechtssicher Teile der Ultranet-Leitung in Erdverkabelung oder bei oberirdischen Anlagen im Abstand von 400 m zur Wohnbebauung ausgeführt werden können.
  2. Der Kreistag unterstützt die Stadt Idstein sowie die Gemeinden Niedernhausen und Hünstetten in ihren Bemühungen, im Hinblick auf mögliche negative Beeinflussungen der Anwohner eine verträgliche Lösung im Rahmen des Planverfahrens für die Ultranet-Leitung zu erreichen.

Begründung

Im Bundesnetzplan ist die Ultranet-Leitung, das sogenannte „Vorhaben Nr. 2“, derzeit ohne den Buchstaben „E“ geplant. Dies führt zu Rechts-Unklarheit in der Form, dass Kanzleien wie „Wurster Weiss Kupfer“ aus Freiburg zur Auffassung gelangen, dass hier eine streckenweise Erdkabel-Ausführung durchaus möglich ist, der Präsident der Bundesnetzagentur dagegen eine andere Rechtsauffassung vertritt. Eine nachträgliche Änderung des Bundesnetzplans kann hier in Form einer Klarstellung Rechtssicherheit schaffen.