ANTRAG Sanierungskonzept für die Kreistrassen

Der Kreistag möge beschließen:

  1. Dem Kreistag ist bis zur Einbringung des Haushaltsentwurfes für 2019 ein Sanierungskonzept für die Kreisstraßen mit einem Zielhorizont von 10 Jahren vorzulegen, um die Kreisstraßen im Rheingau-Taunus-Kreis in einen guten bzw. sehr guten Zustand zu versetzen und anschließend auch entsprechend zu erhalten.
  2. Erstes Ziel des Sanierungskonzepts ist es, alle Kreisstraßen, die im Straßenzustandsbericht des Rheingau-Taunus-Kreises als dringend sanierungsbedürftig eingestuft werden, kurzfristig zu sanieren und zumindest in einen guten Zustand zu versetzen.
  3. Weiteres Ziel ist es, mit dem Sanierungskonzept zu verhindern, dass Straßen zukünftig in einen Zustand geraten, der als dringend sanierungsbedürftig zu bezeichnen ist. Hierzu sollen entsprechend frühzeitig Sanierungs- Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehen und geplant werden.
  4. Schließlich ist dieser gute bzw. sehr gute Zustand der Kreisstraßen durch Bereitstellung von Mitteln jedenfalls in Höhe der jährlichen Abschreibungen dauerhaft zu erhalten.
  5. Eventuell erforderliche höhere Mittel sind entsprechend des Sanierungskonzepts im Haushaltsentwurf 2019 einzuplanen. 

Begründung

Die Kreisstraßenzustandsübersicht gibt derzeit nur einen Überblick über den Zustand der Kreisstraßen, wobei ein erheblicher Teil der Kreisstraßen als dringend bzw. mittel bis langfristig sanierungsbedürftig dargestellt wird.

Es fehlt jedoch ein Konzept, wie die Kreisstraßen im Rheingau-Taunus-Kreis in einen guten bzw. sehr guten Zustand versetzt werden sollen. Gute und verkehrstüchtige Straßen sind jedoch gerade in einem Flächenkreis wie dem Rheingau-Taunus ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer ländlichen Infrastruktur. 

Daher muss im Hinblick auf die gute und sichere Erreichbarkeit unserer Städte und Gemeinden dringend ein Sanierungskonzept für die Kreisstraßen erstellt werden und gegebenenfalls ausgebliebene Investitionen der letzten Jahre durch verstärkte Investitionen in den kommenden Jahren ausgeglichen werden. Festzustellen bleibt, dass rechtzeitige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Ergebnis die Gesamtkosten der Investitionen verringern.