ANTRAG Schulgebäude im Eigentum des Rheingau-Taunus-Kreises

Der Kreistag möge beschließen: Der Kreisausschuss wird beauftragt, einen Zustandsbericht bezüglich der kreiseigenen Schulgebäude zu erstellen, der jeweils folgende Punkte darstellt:

  1. Jeweiliger baulicher Zustand des Schulgebäudes
  2. Bestehender Sanierungsbedarf, wenn ja in welchem Umfang
  3. Absehbarer Erweiterungsbedarf, wenn ja in welchem Umfang
  4. Sachliche Ausstattung der Schulgebäude im Hinblick auf die IT-Infrastruktur
  5. Bedarf an Ausstattung mit IT-Infrastruktur, wenn ja in welchem Umfang 

Begründung 
Investitionen in Schulen sind Investitionen in die Zukunft. Aus diesem Grund ist gerade im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsberatungen notwendig, das der Kreistag einen aktuellen Sachstand über den Zustand der kreiseigenen Schulgebäude erhält und darüber informiert wird, welche Investitionen mittelfristig zu tätigen sind.