ANTRAG Sportförderung
Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Leitlinien der Sportförderung im Rheingau-Taunus-Kreis mit Wirkung zum 01.01.2020 entsprechend den unten genannten Punkten zu ändern:
- Die vom Kreistag in seiner Sitzung am 22.02.19 beschlossenen Förderbeträge des Kreises zu Punkt 2: „Beschäftigung von Übungsleitern“ und zu Punkt 3: „Förderung des Jugendsports“ werden alle fünf Jahre, beginnend mit dem 1.1.2024, entsprechend dem Lebenshaltungskostenindex angepasst. Hierzu wird eine entsprechende Regelung in die beiden genannten Punkte der Leitlinien aufgenommen.
- Punkt 5 der Leitlinien „Sportveranstaltungen, Fahrtkostenzuschüsse für die Teilnahme an Meisterschaften“ wird dergestalt angepasst, dass ab dem Jahr 2020 die Fahrtkostenzuschüsse auf der Grundlage des Hessischen Reisekostengesetzes abgerechnet werden.
- Die im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen außer Kraft gesetzten Punkte 6. „Sportveranstaltungen von überörtlicher Bedeutung“, 7. „Partnerschaften“ und 9. „Förderung der Arbeit des Sportkreises Rheingau-Taunus“ werden wieder vollumfänglich in Kraft gesetzt und in die Leitlinien aufgenommen. Begründung: Sport und sportliche Betätigung sind wesentliche Elemente sozialer Daseinsvorsorge für unsere Bürger. Die Turn- und Sportvereine erfüllen in den Kommunen wichtige gesellschaftliche Funktionen, deren Aufrechterhaltung seitens des Kreises gewährleistet werden muss. Hierzu leisten die entsprechenden Änderungen einen wichtigen Beitrag.