ANTRAG Sportförderung

Der Kreisausschuss wird beauftragt, die Leitlinien der Sportförderung im Rheingau-Taunus-Kreis mit Wirkung zum 01.01.2020 entsprechend den unten genannten Punkten zu ändern:

  1. Die vom Kreistag in seiner Sitzung am 22.02.19 beschlossenen Förderbeträge des Kreises zu Punkt 2: „Beschäftigung von Übungsleitern“ und zu Punkt 3: „Förderung des Jugendsports“ werden alle fünf Jahre, beginnend mit dem 1.1.2024, entsprechend dem Lebenshaltungskostenindex angepasst. Hierzu wird eine entsprechende Regelung in die beiden genannten Punkte der Leitlinien aufgenommen.
  2. Punkt 5 der Leitlinien „Sportveranstaltungen, Fahrtkostenzuschüsse für die Teilnahme an Meisterschaften“ wird dergestalt angepasst, dass ab dem Jahr 2020 die Fahrtkostenzuschüsse auf der Grundlage des Hessischen Reisekostengesetzes abgerechnet werden.
  3. Die im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen außer Kraft gesetzten Punkte 6. „Sportveranstaltungen von überörtlicher Bedeutung“, 7. „Partnerschaften“ und 9. „Förderung der Arbeit des Sportkreises Rheingau-Taunus“ werden wieder vollumfänglich in Kraft gesetzt und in die Leitlinien aufgenommen. Begründung: Sport und sportliche Betätigung sind wesentliche Elemente sozialer Daseinsvorsorge für unsere Bürger. Die Turn- und Sportvereine erfüllen in den Kommunen wichtige gesellschaftliche Funktionen, deren Aufrechterhaltung seitens des Kreises gewährleistet werden muss. Hierzu leisten die entsprechenden Änderungen einen wichtigen Beitrag.