DRINGLICHKEITSANTRAG ULTRANET
Ultranet-Trasse Abschnitt D im Rheingau-Taunus-Kreis Der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises fordert die Fa. Amprion und die Bundesnetzagentur auf, im Rahmen der Bundesfachplanung und Planfeststellung für die Ultranet-Trasse im Abschnitt D alle fachlichen und rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, die vorgeschlagenen Alternativtrassen der im Rheingau-Taunus-Kreis betroffenen Städte und Gemeinden Hünstetten, Idstein und Niedernhausen zu realisieren. Hierbei sind auch die außerhalb des bestehenden Trassenkorridors verlaufenden Verlegungsvorschläge unter der Prämisse zu prüfen, dass das Gemeinwohl größerer Wohngebiete Vorrang erhält. Der im aktuellen Vorplanungsverfahren genannten Prämisse, dass die jeweilige Zustimmung der neu von einer Teilverlagerung der Gesamttrasse betroffenen Grundstückseigentümer schriftlich bis zum 20.6.2019 vorliegen muss, und diese Zustimmung in sehr kurzer Zeit von den Städten und Gemeinden zu erwirken ist, wird ausdrücklich sowohl im Hinblick auf den engen Zeitablauf als auch vom Verfahren her widersprochen. Der Vorhabenträger Amprion führt die Planungen durch und sollte somit auch mit allen gebotenen rechtlichen Mitteln auf die Genehmigungen hinwirken.