FDP Oestrich-Winkel: Auch zweites Gutachten stuft Bürgerentscheid als nicht zulässig ein
Das von der Stadt Oestrich-Winkel in Auftrag gegebene, zweite Gutachten zur Rechtmäßigkeit des geplanten Bürgerentscheides über die künftige Nutzung der Windenergie in Oestrich-Winkel kommt gleichsam zu dem Ergebnis, dass dieses so nicht zulässig ist.
„Bereits der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) hatte im ersten Gutachten festgestellt, dass grobe Fehler in der Begründung zum geplanten Bürgerentscheid gemacht worden sind. Bürgermeister Sinß vertrat allerdings eine andere Auffassung, als die Juristen des HSGB. Gut, dass der nun durch Bürgermeister Sinß beauftragte Zweitgutachter die Rechtsauslegung des HSGB bestätigt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Marius Schäfer. „Schade ist, dass man in diesem Fall nicht den juristischen Fachkräften unseres Verbandes Glauben schenkte und ein weiteres Gutachten auf Kosten der Steuerzahler in Auftrag gegeben wurde. Auch stellt sich die Frage, warum hier nicht auf das Urteil versierter Verwaltungsrechtler vertraut wurde. Vielleicht erhoffte man sich eine andere rechtliche Einschätzung, welche dann eher in das eigene Bild zur Windkraft passt“, spekuliert Schäfer weiter.
Dass die zeitintensive Unterschriftensammlung der Initiatoren des Bürgerentscheids umsonst gewesen ist, wurde somit gleich zweimal bestätigt. „Es hat durchaus seine Berechtigung, weshalb die Hürden für dieses direkt-demokratische Element in unserem System so hoch gesetzt sind. Nach wie vor sind wir der Meinung, dass es der richtig Weg ist, mittels eines Bürgerentscheides, nicht eines Vertreterbegehrens (hier treffen dann lediglich 31 Stadtverordnete eine Vorentscheidung) über dieses für uns so wichtige Thema abstimmen zu lassen“, befindet FDP-Ortsverbandsvorsitzende Tim Dornbach abschließend.