FDP Oestrich-Winkel: Bürgerentscheid zur Windkraftfrage in Oestrich-Winkel unzulässig

Viel Fleiß und ehrenamtliches Engagement wurde in den vergangenen Tagen und Monaten in die Unterschriftensammlung zur Legitimation des Bürgerentscheids in Oestrich-Winkel gesteckt – leider vergeblich, wie nun aus einer Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hervorgeht.
„Festzustellen ist, dass die rechtlichen Rahmendbedingungen, welche schlichtweg durch die Gesetze vorgegeben sind, nicht eingehalten werden. Dass diese hoch sind, und eine sorgfältige Vorbereitung hierfür notwendig ist, ist auch gut so, stellt der Bürgerentscheid doch das laut Gemeindeordnung höchste Mittel der direkten Bürgerbeteiligung in Hessen dar. Da muss dann schon alles hieb und stichfest sein“, so der FDP Fraktionsvorsitzende Marius Schäfer.
Wie im rechtlichen Gutachten beschrieben, sind es gleich mehrere Punkte, die hier für die Unzulässigkeit des Begehrens sprechen.
In der unvollständigen Begründung war bspw. weder ein Hinweis bzgl. der Anzahl der aufzustellenden Windkraftanlagen, noch eine Darlegung der finanziellen Auswirkungen konkret für Oestrich-Winkel beschrieben. Ein nur rudimentärer Verweis auf mögliche Einnahmepotentiale erscheint als nicht ausreichend. „Hier ist es wichtig zu wissen, dass ein positiver Bürgerentscheid keiner weiteren Bestätigung durch das Stadtparlament bedarf, sondern die Verwaltung direkt zur Umsetzung verpflichtet. Genau aus dem Grund ist es so wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger VOR der Abgabe ihrer Stimme über die damit verbundenen (finanziellen) Auswirkungen unterrichtet werden“, stellt der FDP Ortsverbandsvorsitzende Tim Dornbach fest.
Die FDP bleibt bei ihrer Position: Ein so wichtiges Thema muss direkt aus der Bürgerschaft heraus, über den Weg eines Bürgerentscheides diskutiert werden. „Ein Vertreterbegehren ist hier der falsche Weg. Nicht 31 Stadtverordnete sollte über dieses wichtige Thema entscheiden, sondern die Bürgerschaft! Wohlgemerkt, diejenigen, die jetzt in Pressemitteilungen das Scheitern wem auch immer in die Schuhe schieben zu wollen wären gut beraten gewesen, ihren Sachverstand und rechtliche Expertise den Ehrenamtlichen Initiatoren zur Verfügung zu stellen, dann hielten wir nun wahrscheinlich ein anderes Gutachten in Händen“, so Schäfer.