Freie Demokraten Rheingau-Taunus-Kreis begrüßen Urteil des Staatsgerichtshofs zur Kommunalwahl
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat die schwarz-rote Kommunalrechtsänderung für nichtig erklärt und damit die Wahlrechtsgleichheit bei Kommunalwahlen gestärkt. Die Freien Demokraten im Rheingau-Taunus-Kreis begrüßen das Urteil ausdrücklich.
„Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für die kommunale Demokratie und für alle Wählerinnen und Wähler“, erklärt Marius Schäfer, Kreisvorsitzender der FDP Rheingau-Taunus. „Es macht deutlich, dass Wahlrecht kein technisches Detail ist, sondern das Fundament unserer Demokratie. Jede Stimme muss gleich viel zählen – unabhängig von Parteigröße oder politischer Opportunität.“
Die FDP hatte die Umstellung des Sitzzuteilungsverfahrens von Hare/Niemeyer auf D’Hondt kritisiert, da dieses größere Parteien systematisch begünstigt und kleinere Parteien benachteiligt. Der Staatsgerichtshof hat diese Bedenken nun bestätigt.
„Gerade auf kommunaler Ebene lebt Demokratie von Vielfalt, Wettbewerb und fairen Regeln“, betont Schäfer. „Das Urteil stellt klar, dass die Zusammensetzung der Kommunalparlamente allein dem Willen der Wählerinnen und Wähler folgen muss.“
„Wählerinnen und Wähler der FDP können nun sicher sein, dass ihre Stimmen auch weiterhin in der Tendenz den gleichen Wert haben wie die Stimmen der großen Parteien und bei der Sitzzuteilung nicht systematisch benachteiligt oder bei Rundungen faktisch entwertet werden“, so Schäfer abschließend.
