Landarztstipendium des Rheingau-Taunus-Kreises

Beide Krankenhäuser im Rheingau-Taunus-Kreis sind keine sog. „Vollkrankenhäuser“. Eine fachärztliche Weiterbildung kann somit nicht so umfänglich gewährleistet werden, wie dies für eine möglichst gute Ausbildung und umfassende Facharztqualifikation erforderlich ist. Die sehr eingeschränkte Qualifizierungsmöglichkeit kann Bewerber um das Landarztstipendium von einer entsprechenden Bewerbung abhalten. Die FDP-Kreistagsfraktion fordert deshalb, die Weiterbildung, ggf. zeitlich begrenzt, auch in Wiesbadener Krankenhäusern durchführen zu können.