Mittagsverpflegung in den Schulen des Landkreises

Die FDP-Kreistagsfraktion erfragt den Sachstand bezüglich der Mittagsverpflegung an den Grundschulen des Kreises. Ab dem 01.08. 2026 wird es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder geben. Deshalb ist dringend geboten, sich im Rheingau-Taunus-Kreis rechtzeitig über den aktuellen Sachstand bezüglich der Schulverpflegung zu informieren und sich auf Grundlage dessen einen Überblick über mögliche weitere Bedarfe zu verschaffen, um dann erforderliche Maßnahmen planen und umsetzen zu können.