Ultranet im Rheingau-Taunus-Kreis

Die Bundesnetzagentur (BNetzA)  hat mitgeteilt, dass der Trassenkorridor nicht verändert wird und somit in einem Abstand von 500 Metern auf beiden Seiten der Bestandstrasse verläuft. Somit wurden sämtliche Alternativvorschläge seitens der betroffenen Kommunen und Landkreise nicht berücksichtigt. Die FDP-Kreistagsfraktion beantragt deshalb, dass der Landkreis nun gemeinsam mit den betroffenen Kommunen die weitere Vorgehensweise abwägen und klären soll, ob und mit welchen Mitteln hier juristisch vorgegangen werden kann.